Erstellt gemäß Abschnitt 51 des Gesetzes zur Förderung des Zugangs zu Informationen, Nr. 2 von 2000
1. Einleitung
Dieses Handbuch wird gemäß Abschnitt 51 des Gesetzes zur Förderung des Zugangs zu Informationen („PAIA“) veröffentlicht, um Personen zu unterstützen, die gemäß dem Gesetz am Straßenrand auf Informationen aus Namibia zugreifen möchten.
Namibia from the Roadside ist ein privates Unternehmen, das kuratierte Reiserouten und Planungsressourcen für Reisende anbietet, die Namibia erkunden.
2. Kontaktdaten
Firmenname: Namibia vom Straßenrand aus
Informationsbeauftragter: James R. Paul
E-Mail: info@namibiafromtheroadside.com
Website: [ www.namibiafromtheroadside.com ]
Telefon: +27 64 513 6002
Physische Adresse: Studio 10, 6 Pepper Street, CBD, Kapstadt, Südafrika, 8001
Postanschrift: Studio 10, 6 Pepper Street, CBD, Kapstadt, Südafrika, 8001
3. Das Gesetz und die Südafrikanische Menschenrechtskommission (SAHRC)
Ein Leitfaden zum Gesetz zur Förderung des Zugangs zu Informationen ist bei der SAHRC erhältlich und enthält Informationen zum Zugriff auf öffentliche und private Aufzeichnungen.
SAHRC-Kontaktdaten:
Website: www.sahrc.org.za
E-Mail: PAIA@sahrc.org.za
Telefon: +27 (11) 877 3600
4. Verfügbare Aufzeichnungen im Rahmen anderer Rechtsvorschriften
Gegebenenfalls können auch Aufzeichnungen im Hinblick auf die Gesetzgebung verfügbar sein, beispielsweise:
-
Einkommensteuergesetz
-
Gesellschaftsgesetz
-
Verbraucherschutzgesetz
-
Tourismusgesetz (Namibia)
5. Kategorien von Aufzeichnungen, die Namibia vom Straßenrand hält
Folgende Aufzeichnungen werden geführt und können angefordert werden:
Firmeninformation
-
Registrierungsunterlagen
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
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Öffentliche Marketingmaterialien
Kundendatensätze
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Buchungsverlauf
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E-Mail-Korrespondenz
-
Reisepräferenzen und Reisehinweise
Finanzunterlagen
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Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
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Lieferantenvereinbarungen
Betriebsdokumente
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Reiseroutendaten
-
Partner- und Lieferantenkontakte
-
Hinweise zur Produktentwicklung
Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf bestimmte Aufzeichnungen verweigert werden kann, wenn für diese Gründe gemäß dem Gesetz vorliegen, beispielsweise der Schutz der Privatsphäre Dritter oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
6. Verfahren zur Beantragung des Zugriffs
Um Zugriff auf eine Akte zu beantragen, muss der Antragsteller das vorgeschriebene Formular (Formular C) ausfüllen und es dem Informationsbeauftragten unter den oben angegebenen Kontaktdaten vorlegen. Es kann eine Antragsgebühr anfallen.
Ihre Anfrage muss Folgendes enthalten:
-
Ausreichende Details zur Identifizierung des Datensatzes
-
Identitätsnachweis
-
Die erforderliche Form des Zugriffs (elektronisch, physisch usw.)
-
Der Grund für die Anfrage (optional, aber empfohlen)
7. Ablehnungsgründe
Der Zugang zu Informationen kann aus folgenden Gründen verweigert werden:
-
Datenschutz Dritter
-
Vertrauliche Informationen Dritter oder des Unternehmens
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Schutz des geistigen Eigentums
-
Mögliche Schädigung kommerzieller oder finanzieller Interessen
8. Verfügbarkeit des Handbuchs
Dieses Handbuch ist in unserem Büro erhältlich und kann elektronisch per E-Mail an info@nbamibiafromtheroadside.com angefordert werden.